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Die Fa. Rauchfangkehrer
Jürgen Maier stellt sich vor...

 

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Wann muss ich mich beim Rauchfangkehrer an bzw. abmelden!
16.12.2013 14:48 (6839 x gelesen)

Wer einen oder mehrere Rauchfänge im Haus/Wohnung hat und benützt, muss diese laut Gesetz auch kehren lassen. Dazu ist es notwendig dies in schriftlicher Form beim Rauchfangkehrerer einzubringen. 



Mit einer Feuerstätten - Sichtprüfung (lt. Kärntenr Gefahrenpolizei Verordnung ) wird der Zustand des Kamins und der Feuerstätte geprüft und die Beheizung genehmigt.
Auch die Häufigkeit der Kehrungen ist durch die KGFPO geregelt und dient dem vorbeugenden Brandschutz
Benutzt man einen Rauchfang nicht mehr, muss dieser schriftlich wieder abgemeldet werden.

Bevor ein Ofen neu oder nach längerer Pause wieder in Betrieb genommen wird, muss vom Rauchfankehrer eine Überprüfung erfolgen.


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