Immer wieder brechen in Haushalten Feuer aus.
Besonders nachts können Rauchmelder das Schlimmste verhindern und Leben retten.
In Kärnten gilt seit Juli 2013 die Anbringung eines Rauchmelders in Wohnräumen als Pflicht.
Laut Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten wurden die Tarife für die Tätigkeiten Ihres Rauchfangkehrers mit 2013 erhöht.
Anbei der Download für die aktuellen Tarife:
Download Landesgesetze für Rauchfangkehrer folgt in Kürze
Heizkesselreinigungen von Ölfeuerungen sind notwendig, da Öl nicht Rückstandslos verbrennt.
Rückstände wie Schwefel, Eisenoxid, Russ, Staub und Zusätze legen sich an der Kesselwand ab und wirken isolierend. Das wiederum steigert den Ölverbrauch, das Wasser brauchtviel länger zum erhitzen und der Verschleiß des Brenners erhöht sich.
Wer einen oder mehrere Rauchfänge im Haus/Wohnung hat und benützt, muss diese laut Gesetz auch kehren lassen. Dazu ist es notwendig dies in schriftlicher Form beim Rauchfangkehrerer einzubringen.